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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Tanja Wesel Stand 01.Januar 2015

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der tätigen Fotografin Tanja Wesel, Kornradenweg 65,

50999 Köln (im Folgenden: Fotografin) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Tätigkeiten, Handlungen, Lieferungen und Leistungen.

2. Sollte der Vertrag zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber nicht durch Unterzeichnung des schriftlichen Auftragsformulars der Fotografin zustande

kommen, gelten die AGB spätestens mit Entgegennahme der Leistung der Fotografin, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials, als einbezogen.

3. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

4. Die AGB der Fotografin werden im Falle von laufenden Geschäftsbeziehungen nach erstmaliger Einbeziehung in einen Vertrag auch ohne ausdrückliche

Einbeziehung Gegenstand aller zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.

II. Durchführung der Produktion

1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Kostenvoranschläge der Fotografin stets unverbindlich. Treten während der Produktion gleich

aus welchem Grund Kostenerhöhungen auf, sind diese von der Fotografin erst dann anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung

des Kostenvoranschlages um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen, die die Fotografin nicht

zu vertreten hat, überschritten, so ist der zeitliche Mehraufwand im Falle der Vereinbarung eines Zeithonorars

auf der Grundlage desselben, im Falle der Vereinbarung eines Pauschalhonorars verhältnismäßig zu erhöhen.

2. Die Fotografin ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Produktion zu beauftragen.

3. Ist es zur Durchführung der Produktion erforderlich, Leistungen an Dritte zu vergeben und ist die Erbringung dieser Leistungen durch den Kunden

gewünscht, ist die Fotografin bevollmächtigt, Dritte im Namen und in Vollmacht des Auftraggebers für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.

4. Hat der Auftraggeber Mängel der Aufnahmen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung

der entsprechenden Dateien schriftlich gerügt, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

III. Gestaltung und Beschaffenheit der Fotografien

1. Die AGB der Fotografin gelten für jegliches dem Auftraggeber überlassene Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder technischen Form.

Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial unabhängig davon,

auf welchem Trägermaterial oder in welchem Medium es verkörpert oder gespeichert ist.

2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 UrhG handelt.

3. Die Fotografin ist in der Gestaltung der Fotos, insbesondere hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei, soweit

nicht der Auftraggeber ausdrückliche Weisungen zur Gestaltung der Fotos gegeben hat.

4. Die sich in den Bildern der Fotografin ausdrückende Bildauffassung sowie die künstlerische technische Gestaltung der Fotos sind Ausdruck des individuellen, künstlerischen Stils der Fotografin,

aufgrund dessen sich der Kunde für die Durchführung der Produktion durch die Fotografin entschieden hat. Die sich daraus ergebende Beschaffenheit

der Bildwerke gilt als vereinbart und kann nicht Gegenstand von Mängelansprüchen sein.

IV. Nutzungsrechte

1. Die Fotografin gewährt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung der Fotos im für den jeweiligen Vertragszweck üblichen, privaten

Rahmen. Von diesem Nutzungsrecht nicht umfasst sind Veränderungen, Weiterbearbeitungen z.B. durch Foto Composing, Montage oder durch elektronische

Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes oder ähnliche die Fotografien verändernde Nutzung. Diese bedarf

in jedem Fall einer ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin.

2. Von dem durch die Fotografin eingeräumte Nutzungsrecht ebenfalls nicht umfasst ist die kommerzielle / gewerbliche Nutzung der Fotografien durch

den Auftraggeber selbst oder durch Dritte wie beispielsweise die Veröffentlichung der Fotos in Zeitschriften, im Internet zu kommerziellen Zwecken

oder durch Abdruck in Katalogen etc.

3. Die Übertragung des Nutzungsrechts an den Bildern durch die Fotografin erfolgt aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten

Vergütung durch den Auftraggeber. Vor Eingang der Vergütung dürfen die Fotos nicht im Sinne der Regelung in IV Nr. 1 genutzt werden.

4. Im Falle einer genehmigten Nutzung des Bildes durch Veröffentlichung ist der Name der Fotografin mit einem Urhebervermerk auf den Fotos zu nennen.

5. Jede über Ziffer IV Nr. 1 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung außerhalb des üblichen Rahmens

der vereinbarten Produktion ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin.

V. Rechte Dritter

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich die notwendigen Erlaubnisse und Zustimmungen Dritter, insbesondere die Genehmigung zur Ablichtung von

Personen und Gegenständen, von Häusern und Kunstwerken, beispielsweise bei Produktionen in gemieteten Locations, zu beschaffen.

2. Die Haftung der Fotografin für die Verletzung abgebildeter Personen und Objekte im Rahmen ihrer Tätigkeit auf der Grundlage dieses Vertrages

gegenüber dem Auftraggeber ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt die Fotografin von jeglichen

Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten Dritter frei.

3. Der nachträgliche Entzug der Einwilligung und Zustimmung Dritter oder Versäumnisse bei der Beschaffung dieser Einwilligungen entbinden den

Auftraggeber nicht von der Zahlung der vereinbarten Vergütung.

4. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials durch die Fotografin ist der Auftraggeber für dessen sach– und vertragsgemäße Verwendung verantwortlich.

VI. Honorare

1. Das vereinbarte Honorar ist sofort nach Fälligkeit ohne Abzug zahlbar.

2. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt sich dieses nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing

(MFM).

3. Mit dem vereinbarten Honorar ist die vereinbarte Nutzung des Bildmaterials abgegolten.

4. Im Rahmen der Produktion anfallende Kosten und Auslagen, insbesondere Material– und Laborkosten, Modelhonorare, Kosten für erforderliche

bzw. gestellte Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc. sind nicht im Honorar enthalten und vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.

5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Honoraranspruch zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % bei Ablieferung des Bildmaterials

fällig. Ist eine Teillieferung des Bildmaterials vereinbart, so ist das entsprechende Teilhonorar mit der jeweiligen Lieferung fällig.

6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.

VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in

Höhe des 5fachen Nutzungshonorars zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist auf einen diese übersteigenden Schadenersatzanspruch der Fotografin anzurechnen.

2. Bei unterlassenem und unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigen Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf

das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

VIII. Allgemeines

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die

Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten

Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz der Fotografin.
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